Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eminere Werbeagentur
Inh. Andreas Hoche-Büüsker
August-Hinrichs-Str. 15
26216 Wiefelstede
Tel. 0 44 02 / 86 90 80-0
Mail: info@eminere.de
1. Allgemein
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Eminere Werbeagentur - nachstehend „Agentur“ genannt - mit ihrem Vertragspartner - nachstehend „Kunde“ genannt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Der Vertrag wird zwischen Agentur und Kunde bzw. deren Rechtsnachfolgern geschlossen (z.B. bei einer Umfirmierung, einem Verkauf oder Inhaberwechsel).
1.2 Die hier aufgeführten Bedingungen gelten auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Gleiches gilt, wenn die Agentur bei künftigen Aufträgen des Kunden keinen ausdrücklichen Bezug auf die nachfolgenden Bestimmungen nimmt.
1.3 Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ansonsten gilt, dass alle Vereinbarungen, die für die Ausführung des Vertrages relevant sind, zwischen der Agentur und dem Kunden schriftlich niederzulegen sind. Unterbleibt dies, gilt die Auftragsbestätigung der Agentur als maßgeblich.
1.4 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2. Agenturleistungen, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Urheberrecht
Jeder Auftrag, der Entwürfe, Designs, Fotos oder andere künstlerische Tätigkeiten (z.B. Musik) beinhaltet, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Somit unterliegen alle Vorschläge, Entwürfe und Reinzeichnungen dem Urheberrechtsgesetz.
Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Agentur nicht verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, ist die Agentur berechtig eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu fordern. Wurde eine solche Vergütung im Vorfeld nicht vereinbart, gilt als Berechnungsgrundlage die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung.
2.2 Nutzungsrechte
Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Hierbei gilt das einfache Nutzungsrecht. Der Kunde darf die Nutzungsrechte nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Agentur an Dritte übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst auf den Kunden über, wenn die Vergütung vollständig gezahlt wurde.
2.3 Grafische und künstlerische Elemente
Sofern die Agentur in ihrer Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen Bilder, Grafiken, Musik oder Videos von Fremdanbietern verwendet hat, gilt, dass der Kunde diese für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen kann. Für die Webpräsenz gilt diese Nutzung während der Laufzeit des Hosting- bzw. Lizenzvertrages. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
3. Fristen für Ausführung, Korrekturen und Lieferung
3.1 Fristen
Alle Ausführungs- und Lieferungsfristen sind stets unverbindlich, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Dabei gilt, dass für die Dauer der Prüfung bzw. der Korrektur der Entwürfe etc. durch den Kunden die Frist unterbrochen wird und zwar solange, bis eine schriftliche Stellungnahme des Kunden bei der Agentur eintrifft. Wird im Vorfeld ein fester Zeitplan, auch für die Kundenprüfung / Korrektur, schriftlich vereinbart gilt die Unterbrechungsphase nicht.
3.2 Verzögerungen durch den Kunden
Wenn Vorlagen durch den Kunden nicht oder verspätet angeliefert werden, verlängert dies die Ausführungs- und Lieferfristen um die Zeit, die es braucht, die Vorlagen neu zu setzen bzw. um die Zeit der verspäteten Lieferung der Vorlage.
3.3 Überschreitung der Fristen
3.3.1 Agentur
Wird ein verbindlicher Termin seitens der Agentur überschritten, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese wiederum nicht eingehalten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen einer verspäteten oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern die Agentur den Verzug bzw. die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat.
3.3.2 Kunde
Wird ein verbindlicher Termin seitens des Kunden überschritten, z.B. wenn eine Anzeige für ein Printobjekt gesetzt werden soll, dass eine feste Deadline für den Druckgang hat, ist die Agentur berechtigt, entweder eine Anzeige für den Kunden nach eigenem Ermessen zu setzen oder die Anzeige zu stornieren. Bei der Stornierung ist vom Kunden der vereinbarte Rechnungsbetrag zu zahlen.
3.4 Korrektur Homepage
3.4.1 Erste Korrektur
Der Kunde erhält per E-Mail einen Link zur Korrektur mit einem festgesetzten Termin, bis wann er Zeit hat, sich seine neue Homepage anzuschauen, zu korrigieren bzw. Änderungen vorzunehmen oder die Homepage zur Umsetzung freizugeben. Änderungen und Korrekturen sind schriftlich per E-Mail an die Agentur zu übermitteln.
Sollte die Agentur bis zum Ablauf der Frist nichts vom Kunden hören, so gilt die Zustimmung zur Umsetzung als erteilt. Sollte der Kunde nach dieser Frist noch Änderungen bezüglich Menü-Struktur oder Konzept haben, werden diese separat berechnet.
Werden die Texte und Bilder vom Kunden selber geliefert, hat er diese bis spätestens zum Ende der Korrekturfrist bei der Agentur abzuliefern. Sollte dies nicht erfolgen, werden Texte und Bilder auf den Seiten freigeschlagen. Der Kunde kann diese dann später selber ersetzen.
3.4.2 Zweite Korrektur:
Der Kunde hat 5 Werktage Zeit, Änderungen am Inhalt/Content vorzunehmen. Sollte die Agentur bis zum Ablauf der Frist nichts vom Kunden hören, so gilt die Zustimmung zur Umsetzung als erteilt und die Homepage wird online gestellt.
3.5 Korrektur Vorlagen/Drucksachen/Anzeigen
Der Kunde erhält per E-Mail eine PDF-Datei als Korrekturabzug mit einem festgesetzten Termin. Freigaben oder Änderungswünsche sind bis zu diesem Termin der Agentur mitzuteilen. Erfolgt keine Freigabe oder Änderung, gilt die Zustimmung zum Korrekturabzug als erteilt.
4. Vergütung
4.1 Höhe der Vergütung
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu zahlen sind.
4.2 Sonderleistungen
Sonderleistungen, die nachträglich vom Kunden gewünscht werden, werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Agentur-Stundensatz in Rechnung gestellt.
4.3 Vertragsbruch
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.4 Abnahme
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
4.5 Nutzungsrechte
Ist eine Limitierung der Nutzungsrechte vertraglich vereinbart, ist die Agentur berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen, wenn die Auftragsgegenstände in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden.
4.6 Abschlagszahlungen
Die Agentur ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen vom Kunden zu verlangen. Diese sehen wie folgt aus: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung nach der Hälfte der ausgeführten Arbeiten, 1/3 nach Auslieferung.
4.7 Zahlungsfristen
Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % - über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.8 Vorkasse für Fremdleistungen
Rechnungen für Fremdleistungen, wie Drucksachen, Schilder, Anzeigen etc. sind vor Auftragserteilung an die Druckerei bzw. an die anderen Lieferanten, im Vorfeld zu zahlen. Diese Aufträge werden erst dann ausgelöst, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben ist. Etwaige Lieferverzögerung durch einen verspäteten Eingang des Rechnungsbetrages, gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Anzeigenschaltung in eigenen Medien der Agentur, werden die Rechnungen vor bzw. bei Drucklegung geschrieben. Hier gilt die Zahlungsfrist auf der Rechnung als verbindlich.
Sollte der Agentur ein Abbuchungsauftrag vorliegen, werden alle Rechnung mit Rechnungsdatum abgebucht.
4.9 Mehr-/Minderlieferungen
Sollte aus produktionstechnischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 Prozent erfolgen, kann der Kunde dies nicht beanstanden. Mehrlieferungen werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Da die Agentur alle Fremdaufträge im Vorfeld bezahlt und die Lieferanten eine Gutschrift wegen Minderlieferungen bis 10 Prozent ausschließen, hat der Kunde hierauf keinen Anspruch.
5. Eigentumsrechte und -vorbehalt
5.1 Gelieferte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, Eigentum der Agentur. Dies gilt auch für sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte.
6. Digitale Daten und Gestaltungen
6.1 Daten / Layouts
Alle Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, sind Eigentum der Agentur und werden an den Kunden nicht weitergegeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Dateien, kann dies gesondert vereinbart und vergütet werden. Die Agentur ist aber nicht verpflichtet, auf den Wunsch einzugehen.
6.2 Weitere Nutzung
Wurden dem Kunden Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch den Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte der Agentur.
7. Gewährleistung
7.1 Sorgfaltspflicht
Die Agentur verpflichtet sich, überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln und jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen.
7.2 Reklamation
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Aus- bzw. Ablieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach sind alle Vertragsinhalte als mangelfrei zu betrachten.
8. Haftung
8.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3 Die Agentur, ist nicht für die Inhalte der Homepage oder für Drucksachen des Kunden haftbar zu machen. Für die Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
9. Hosting
9.1 Leistungspflichten
Die Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 99% im Jahresmittel. Dazu gehören nicht die Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen, nicht zu erreichen sind. Dazu gehört z.B. das Verschulden Dritter oder höhere Gewalt. Weiterhin kann die Agentur den Zugang zu den Servern und somit zu den Leistungen beschränken, wenn es um die Vermeidung von schweren Störungen des Netztes, der Software, der Daten oder um die Aufrechterhaltung der Netzintegrität geht.
9.2 IP-Adresse
Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit keinen Anspruch auf ein und dieselbe IP-Adresse. für die gesamte Vertragslaufzeit.
9.3 Haftung
Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel oder Unterlassen von der Agentur verursacht wurde.
Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
9.4 Produkte
Unsere Contentmanagement Systeme 3useCMS, EditorialCMS und Products sowie alle Zusatzprogramme, wie z.B. der Pflegegeldrechner, der Pflegegradrechner oder die Pflegeberatung, werden als Lizenz dem Kunden für die Vertragsdauer zur Nutzung bereitgestellt.
Die CMS werden ständig weiterentwickelt und den neuesten technischen Anforderungen angepasst.
Die CMS können nur auf den Servern der Agentur betrieben werden.
9.5 Sicherheit
Die Passwörter für die CMS und für die eingerichteten E-Mail-Adressen werden von der Agentur vergeben und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese Zugangsdaten haben. Wenn Mitarbeiter, die Zugang zu den Zugangsdaten haben, vom Kunden entlassen werden, ist augenblicklich die Agentur zu benachrichtigen, damit entweder der E-Mail-Account deaktiviert wird oder neue Zugangsdaten vergeben werden können.
Sollte es trotzdem zu einem Verstoß kommen, übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung und behält sich vor, Schadensersatz vom Kunden zu fordern, wenn durch die Zuwiederhandlung ein Schaden entstanden ist.
9.6 Markenrecht, Urheberrecht usw.
Die Agentur haftet nicht für Verletzung von Rechten wie das Marken- und Urheberrecht, vom geistigen Eigentum sowie für Wettbewerbsverstöße oder sonstige Rechtsverletzungen, die der Kunde bei der Nutzung der CMS begeht. Bezüglich Bilder und grafische und künstlerische Elemente siehe AGB 2.3.
9.7 Laufzeit / Kündigung
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Wird der Vertrag gekündigt, ist eine Übertragung der Homepage mit allen Funktionen auf einen anderen Provider nicht möglich, da die benutzten CMS nur auf den Servern der Agentur Anwendung finden können. Bezahlte Inhalte, wie Texte etc. können aus der Homepage kopiert und weiter genutzt werden. Bei den Bildern muss der Fotograf und die Agentur genannt werden, um Verstöße gegen das Urheberrecht vorzubeugen.
Weiterhin wird der Auth-Code zum Transfer der Domain nur dann erstellt und ausgehändigt, wenn vorher alle Rechnungen bezüglich des Hostings und der Lizenzen bezahlt wurden.
Ausnahme: Sollte die Agentur ihre Hostingaktivitäten einstellen (z.B. bei Beendigung der Unternehmsaktivitäten) und keinen Nachfolger stellen, können die Programmierung und die Inhalte, die den Auftraggeber betreffen, auf einen Provider bzw. Server seiner Wahl, gegen eine einmalige Gebühr i.H.v. 350,- € zzgl. Mwst. transferiert werden.
9.8 Kündigung aus wichtigem Grund
Unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Für die Agentur liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn:
- sich die Hosting- und Lizenzgebühren mindestens zwei Monate in Verzug befinden. In diesem Fall kann die Agentur den gesamten Restbetrag des Vertrages fordern und stellt die Domain zum Vertragsende zur Disposition. Wenn die Rechnung ausgeglichen wird, kann der Kunde die Domain auf einen anderen Provider übertragen.
- sich Texte, Grafiken, Videos, Musik und Bilder auf der Homepage befinden, die rassistischen, menschenverachtenden, pornografisches, obszönes, Krieg und Terror verheerlichendes Material, oder anderweitigen Inhalt haben, der entweder gesetzlich verboten ist oder dem Anstand widerspricht.
- der Kunde gegen Rechte und Vereinbarungen aus diesem Vertrag verstößt.
9.9 Datenschutz
Die Agentur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ihrer Kunden, soweit sie für die Vertragsinhalte und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Dem Kunden ist bewußt, dass die Agentur als Provider die auf dem Webserver gespeicherten Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Weitere Informationen online unter www.eminere.de.
9.10 Sicherheit
Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
9.11 Backup - insbesondere E-Mails
Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass er für das Backup seines E-Mail Verkehrs vollumfänglich selbst Sorge trägt. Dies gilt besonders bei der Einstellung IMAP, wo die E-Mails auf dem Servern der Agentur verbleiben und von mehreren Geräten des Kunden abgerufen werden können. Die Agentur ist für verlorene Daten nicht haftbar zu machen.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist Oldenburg in Oldenburg.
10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.